Ihre professionelle Hilfe bei der Einkommen- bzw. Lohnsteuererklärung:
Alexandra Rimroth in 93055 Regensburg (Schwabelweis)
Alexandra Rimroth
Telefon 0941/46525265
Flexible Terminvergabe
In Ihrer Nähe
Meine Tätigkeit im Rahmen des Lohnsteuerberatungsverbundes e.V. (Lohnsteuerhilfeverein)
Wer macht sie schon gerne – die jährliche Einkommensteuererklärung. Verlieren Sie sich nicht im Steuerdschungel und schonen Sie Ihre Nerven - geben Sie Ihre Steuererklärung einfach in professionelle Hände. Ich biete Ihnen flexible Terminvereinbarung und persönliche Beratung.
Mein Name ist Alexandra Rimroth. Ich bin ausgebildete Steuerfachangestellte, habe 10 Jahre in einer Steuerkanzlei gearbeitet und bin seit 1998 als Beratungsstellenleiterin beim Lohnsteuerberatungsverbund e.V. (Lohnsteuerhilfeverein) tätig.
Haben Sie Kinder? Dann bringen Sie Ihre Kinder einfach mit – ein Spielzimmer steht zur Verfügung. Auch ihren Hund können Sie gerne mitbringen. Parkmöglichkeiten sind selbstverständlich vorhanden.
Mein Leistungsspektrum umfasst:
Ich biete Ihnen ganzjährige Beratung zu folgenden Themen:
Gerne stelle ich folgende Anträge für Sie:
Wie bei allen Lohnsteuerhilfevereinen fallen auch beim Lohnsteuerberatungsverbund e.V. Kosten für eine professionelle Beratung in Form eines Mitgliedsbeitrages an. Dieser Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihrem Jahreseinkommen zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr von 12 Euro. Eine Übersicht finden Sie HIER
Homepage Lohnsteuerberatungverbund: https://www.steuerverbund.de/
Sollten Ihre Renteneinkünfte abzüglich relevanter Freibeträge und Ausgaben den Grundfreibetrag überschreiten, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dies ist auch der Fall, wenn Sie als Rentner zusätzlich weitere Einnahmen aus privaten Renten, Betriebsrenten, Vermietung oder aus einem Nebenjob haben. Brauchen Sie Hilfe? Terminvereinbarung HIER
Auch Steuerberatungskosten sind absetzbar!
Bei einer steuerlichen Beratung durch z.B. einen Lohnsteuerhilfeverein kann die Abgabefrist bis zum 28. Februar des Folgejahres verlängert werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.
Wussten Sie schon, dass Betreuungs- und Pflegekosten ihres Haustieres im eigenen Haushalt absetzbar sind?
Wussten Sie schon, dass unbar gezahlte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen wie z.B.:
- Reparaturrechnungen
- Hausmeisterdienst
- Umzugsdienstleistungen
- Kaminkehrer
- Haushaltshilfe
- Reinigungskraft
- Pflegedienst
im eigenen Haushalt anteilig steuerlich geltend gemacht werden können? Ich berate Sie gerne.
Aktuellste Meldungen des Lohnsteuerberatungsverbundes e.V.:
Der Bundesrat hat am 08.11.2019 dem Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt.
Neufassung des § 4 Nr. 11 Buchstabe c StBerG:
Ab dem 01.01.2020 werden die Grenzbeträge für Einnahmen aus anderen Einkunftsarten auf 18.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung erhöht.
Der Bundesrat hat am 08.11.2019 dem Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt.
Neufassung des § 4 Nr. 11 Buchstabe c StBerG:
Ab dem 01.01.2020 werden die Grenzbeträge für Einnahmen aus anderen Einkunftsarten auf 18.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung erhöht.
Der Bundesrat hat am 08.11.2019 dem Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt.
Neufassung des § 4 Nr. 11 Buchstabe c StBerG:
Ab dem 01.01.2020 werden die Grenzbeträge für Einnahmen aus anderen Einkunftsarten auf 18.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung erhöht.
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Letzte Aktualisierung: 20.09.2017